Eingliederungshilfe im persönlichen Budget

Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben. Individuell, flexibel und passgenau. Über dieses Budget können verschiedene Leistungen finanziert werden, darunter:

  • Familienassistenz
  • Elternassistenz
  • Freizeitassistenz
  • Kompensatorische Unterstützung
  • Fachleistungsstunden
zwei Erwachsene im Park heben ein Kind hoch

Alltag bewältigen, soziale Teilhabe und psychische Stabilität fördern

Fallbeispiele

Anna, 24 Jahre*

Anna leidet unter einer psychischen Erkrankung und hat große Angst davor, das Haus zu verlassen oder mit dem Bus zu fahren. Durch das Persönliche Budget erhält sie Unterstützung durch eine Assistenzkraft, die sie begleitet, motiviert und stärkt. Nach einigen Wochen traut sich Anna wieder, kleine Wege allein zu gehen: ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit.

*Name von der Redaktion geändert

Melissa

Unsere Klientin Melissa ist seit 5 Jahren bei uns. Wir helfen ihr im Haushalt, bei Behördengängen und wieder mobil zu werden.

Mehr über die Arbeit mit Melissa erfahren

Junge Frau in gestreiftem Top, langen dunklen Haaren und Brille lächelt am Tisch

Gruppenangebot

Auch die Teilnahme an unseren Gruppenangeboten kann über das Persönliche Budget ermöglicht werden. Für mehr Teilhabe, Austausch und Stabilität im Alltag.

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Was ist das persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, bei der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung Geld erhalten, um selbstbestimmt Unterstützungsleistungen einzukaufen z. B. Assistenz, Begleitung.

Auch das Ambulant Betreute Wohnen gehört dazu. 

Ambulant-Betreutes Wohnen

Für wen?

Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

Das Persönliche Budget können Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung beantragen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben. Voraussetzung ist in der Regel eine fachärztliche Stellungnahme, die die Diagnose und den Unterstützungsbedarf bestätigt. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Leistungsträger, z. B. dem Landschaftsverband.

Leistungen

Welche Leistungen können über das Persönliche Budget finanziert werden?

Zum Beispiel:

  • Assistenz im Alltag
  • Begleitung zu Terminen
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Soziotherapie
  • Freizeitgestaltung
  • Pflegeleistungen
  • Schulbegleitung oder Arbeitsassistenz

Aufgaben

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Wie läuft die Beantragung ab?

Kontakt aufnehmen
  1. Kontaktaufnahme mit uns
  2. Beratungsgespräch
  3. Einreichen eines Antrags mit Bedarfsbeschreibung
  4. Prüfung und Bewilligung
  5. Abschluss einer Zielvereinbarung

Wie wird das Geld ausgezahlt?

Das Budget wird monatlich überwiesen. Du musst die Verwendung nachweisen, z. B. durch Rechnungen oder Stundennachweise.

Häufige Fragen

  • Ja, das Persönliche Budget setzt auf Selbstbestimmung. Du kannst Dienstleister frei wählen oder selbst Personal anstellen. Es gibt aber auch Unterstützung durch Budgetassistenz oder Beratungsstellen.

  • Die Zielvereinbarung regelt, welche Leistungen du mit dem Budget finanzierst, welche Ziele du verfolgst und wie die Umsetzung dokumentiert wird.

  • Nicht genutzte Mittel können ggf. zurückgefordert werden. Es ist wichtig, regelmäßig zu dokumentieren und bei Änderungen Rücksprache mit dem Leistungsträger zu halten.

  • Ja, z. B. mit Pflegegeld, Verhinderungspflege oder Leistungen nach §45b SGB XI. Die Kombination muss jedoch abgestimmt und genehmigt werden.

  • Ja, z. B. durch Budgetassistenz, Beratungsstellen, Dienstleister oder Angehörige. Auch wir bei Deine Alltagsmeister bieten Unterstützung bei Antrag, Organisation und Umsetzung.

Wir sind für Sie da!

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Eingliederungshilfe Sie oder Ihre Angehörigen unterstützen kann – wir sind für Sie da.