Abrechnungsmöglichkeiten
Sie oder ein Angehöriger haben einen Pflegegrad?
Der Anspruch auf sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist im Sozialgesetzbuch XI festgeschrieben und beinhaltet folgende Leistungen:
- Entlastungsbetrag von 125 Euro
- 40% Umwidmung
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Auch nach Unfällen, Operationen, in der Schwangerschaft etc. helfen wir Ihnen weiter. Sie benötigen nur eine Verordnung vom Arzt – auch dabei unterstützen wir Sie gerne!